Häufige Fragen
Wie wechsel ich den Stromanbieter?
Sämtliche FAQs zum Wechsel finden Sie auf unserer Seite: Stromanbieter wechseln
Fragen zum Stromvertrag
Ja, der Netzbetreiber muss den Zählerstand kennen. Wir übernehmen das für Sie. Möglicherweise kontaktiert Sie der Netzbetreiber selbst noch. Er darf laut Gesetz auch innerhalb des Jahres den Stand kontrollieren. Bevor wir die Jahresabrechnung erstellen, informieren wir Sie, damit Sie uns den aktuellen Zählerstand durchgeben. Das geht entweder online oder mit einer Ablesekarte, die Sie von uns erhalten.
Anhand Ihres bisherigen Verbrauchs ermitteln wir eine monatliche Abschlagszahlung, die wir bequem von Ihrem Bankkonto abbuchen. Nach einem Jahr erstellen wir die Jahresabrechnung, aus der hervorgeht, ob Sie zu viel oder zu wenig bezahlt haben. Überzahlte Beträge erstatten wir zeitnah auf Ihr Konto.
Ihre letzte Jahresabrechnung dient uns als Grundlage für die Festsetzung der Höhe Ihrer Abschläge. Den darin ausgewiesenen Verbrauch teilen wir durch zwölf Monate. Es soll eine möglichst geringe Differenz entstehen.
Wir errechnen den Abschlag aus dem Jahresverbrauch in Kilowattstunden, den wir mit dem Arbeitspreis multiplizieren, mit dem Grundpreis addieren und dann alles durch zwölf Monate teilen.
Nein, das ist nicht der Fall.
Sobald der Wechsel zu Leu Strom vollzogen ist, buchen wir den ersten Abschlag ab – zu Beginn der ersten Stromlieferung.
Ein Jahr nach der ersten Stromlieferung senden wir Ihnen die erste Jahresabrechnung. Zwei Wochen vorher kontaktieren wir Sie, damit Sie uns den aktuellen Zählerstand übermitteln.
Hier sehen Sie eine Musterrechnung.
Eine Differenz wird ausgeglichen; eine Überzahlung erstatten wir Ihnen, bei zu geringem Abschlag bezahlen Sie uns den Rest.
Sofern sich Preiserhöhungen tatsächlich nicht vermeiden lassen, informieren wir Sie vier Wochen im Voraus. Sie haben dann ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Wenn Sie einen Ideal-Vertrag abgeschlossen haben, berührt eine mögliche Preiserhöhung Sie nicht.
Nein, das ist grundsätzlich ausgeschlossen. Selbst wenn es nach der Kündigung des bisherigen Lieferanten nicht zu einem Vertrag mit uns kommen sollte, springt der örtliche Energieversorger ein. Das ist gesetzlich so geregelt.
Wenn Sie mit Leu Strom zufrieden sind, brauchen Sie nichts zu tun. Dann verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Monat. Anderenfalls kündigen Sie mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende.
Was passiert bei Umzug mit meinem Stromvertrag?
Nein, wenn Sie umziehen können Sie die Chance nutzen. Holen Sie sich zuverlässige Energie in das neue Zuhause mit den Stromtarifen von Leu.
Bei einem Umzug endet Ihr bestehender Stromvertrag zunächst automatisch mit dem Auszug. Bitte teilen Sie uns Ihren Umzugstermin mindestens 8 Wochen vorher mit sowie Ihren Zählerstand zum Auszugsdatum. Nach Ihrem Auszug erhalten Sie von uns eine Abschlussrechnung. Wir beliefern Sie auch gerne in Ihrem neuen Zuhause mit Strom von Leu und bereiten Ihnen auf Anfrage gerne ein entsprechendes Angebot vor.
Sofern Sie weiterhin Strom oder Erdgas nutzen, können wir einen neuen Vertrag einsteuern.
Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Bei einem Umzug übernimmt Leu alle Anmelde- und Abmeldeformalitäten, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Sonstige Fragen
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) greift bei allen Energieverträgen, bzw. Kundendaten im vollen Umfang. Weiterführend werden alle gesetzlichen Bestimmungen zur Aufbewahrung angewendet.
Bei einer technischen Störung der Stromleitung inkl. Zähler ist der Netzbetreiber in der Verantwortung und zu kontaktieren. Gerne können wir unsere Kunden hierbei unterstützen.